Bewerbungsverfahren für den TUM-BWL-Masterstudiengang
Auf dieser Seite können Sie alle wichtigen Informationen zu dem Bewerbungsverfahren des TUM-BWL-Masterstudiengangs nachlesen.
Wir bieten Ihnen zudem regelmäßige Informationsveranstaltungen für fakultätsexterne Bewerber zu unserem TUM-BWL-Masterstudiengang an. Unter diesem Link finden Sie alle Informationen zu den Terminen, dem Ort und den Inhalten.
Eignungsverfahren
Um möglichst motivierte, exzellente und engagierte Bewerber aus der Vielzahl der Studienbewerber auszuwählen, nutzt die Technische Universität München die Möglichkeit eines eigenen zweistufigen Eignungsverfahrens für die Studienplatzvergabe.
Eignungsverfahren für den Masterstudiengang TUM-BWL für Bewerber/-innen zum WS 2011/2012
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Eignungsverfahren für Bewerber, die nicht bereits in der ersten Stufe anhand
der schriftlichen Bewerbungsunterlagen zugelassen oder abgelehnt wurden, in der Regel Mitte August (für Bewerbungen zum folgenden Wintersemester) bzw. im Februar/März (für Bewerbungen zum folgenden Sommersemester) ein Eignungsgespräch durchgeführt wird. Bitte nehmen Sie zudem zur Kenntnis, dass der Termin nicht verschoben werden kann und dass bei Nichterscheinen eine Zulassung nicht mehr möglich ist.
Bewerber, die den Nachweis der Eignung für den TUM-BWL-Masterstudiengang nicht erbracht haben, können das Eignungsverfahren einmal wiederholen.
Zulassungen im TUM-BWL-Masterstudiengang können bei allen Folgebewerbungen in diesem Studiengang geltend gemacht werden.
Beurteilung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen (1. Stufe)
Die Eignungskommission beurteilt anhand der eingehenden schriftlichen Bewerbungsunterlagen, ob ein Bewerber die Eignung zum Studium besitzt (vgl. Abbildung). Dazu werden die schriftlichen Unterlagen zunächst von jeweils zwei Kommissionsmitgliedern gesichtet und bewertet. Die Kommission prüft auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen, ob der Bewerber sich aufgrund der nachgewiesenen Qualifikation und der dargelegten spezifischen Begabungen und Fähigkeiten für das Studium eignet.
Aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und deren Bewertungen werden die Bewerber einer der drei folgenden Gruppen zugeordnet:
- Geeignete Bewerber - diese erhalten eine Bestätigung über das bestandene Eignungsverfahren und die notwendigen Unterlagen für die Immatrikulation im Masterstudiengang an der TUM.
- Ungeeignete Bewerber - diese erhalten eine Ablehnung.
- Bewerber, deren Eignung nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen nicht zweifelsfrei sicher ist, werden zu einem Eignungsgespräch eingeladen.
Das Eignungsgespräch (2. Stufe) (Mitte August)
Das Eignungsgespräch ist nur für Bewerber, die nicht bereits in der ersten Stufe zugelassen oder abgelehnt wurden. Das Gespräch dauert 20-30 Minuten und wird von mindestens zwei Mitgliedern der Kommission durchgeführt. Fachwissenschaftliche Kenntnisse, die erst in dem TUM-BWL-Masterstudiengang vermittelt werden sollen, sind nicht ausschlaggebend.
Aufgrund der Bewertung des Auswahlgesprächs sowie aufgrund der Fachkenntnisse und dem Erfolg aus dem Erststudium werden die Bewerber einer der zwei folgenden Gruppen zugeordnet:
- Geeignete Bewerber - diese erhalten eine Bestätigung über das bestandene Eignungsverfahren und die notwendigen Unterlagen für die Immatrikulation im Masterstudiengang an der TUM.
- Ungeeignete Bewerber - diese erhalten eine Ablehnung.
Zugehörige Satzung
Alle rechtlich relevanten Regelungen zu dem Eignungsverfahren entnehmen Sie bitte dieser Satzung.
Online-Bewerbung
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre erfolgt über das Online-Bewerbungverfahren der Technischen Universität München. Nachdem Sie einen Bewerberaccount angelegt haben, können Sie sich erstmalig einloggen. Dann werden Ihre persönlichen Daten und Ihre bisherigen Ausbildungsabschnitte abgefragt. Nach der Angabe des Studiengangs, für den Sie sich bewerben wollen, können Sie Lebenslauf und Motivationsschreiben als Dateien hochladen. Wenn Sie die Abfragen vollständig durchlaufen haben, werden Ihre Daten erstmalig gespeichert (dies bedeutet, dass Sie alle Daten verlieren, wenn Sie den Eingabeprozess nicht zu Ende führen). Sie können die Dokumente auch nachträglich hochladen. Ihre Bewerbung und die hinzugefügten Daten können Sie solange ändern, bis Sie die Bewerbung endgültig abschicken. Ihre endgültige Bewerbung drucken Sie bitte aus und unterschreiben diese. Auf diesem Ausdruck finden Sie eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen. Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 31. Dezember der Technischen Universität München eingegangen sein. (Ausschlussfrist! Das Datum des Poststempels genügt nicht!).
Alle wichtigen Informationen zum allgemeinen Ablauf Ihrer Bewerbung an der TUM können Sie online nachlesen, oder HIER downloaden.
Bewerbungsfrist 31. Dezember 2012
Für den TUM-BWL-Masterstudiengang kann man sich zweimal jährlich für das jeweils folgende Wintersemester bzw. Sommersemester bewerben. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 01. April - 31. Mai eines jeden Jahres für das kommende Wintersemester und vom 1. November – 31. Dezember eines jeden Jahres für das kommende Sommersemester (Ausschlussfrist! Das Datum des Poststempels genügt nicht!). Der reguläre, empfohlene Studienbeginn ist zum Wintersemester.
Qualifikationsvoraussetzungen
Abschluss
- Bachelorabschluss in Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre
- Mindestens sechssemestriger Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss in vergleichbaren Studiengängen (z.B. Wirtschaftsingenieurwesen; bitte Auflagen beachten) von einer in- oder ausländischen Hochschule
Wenn Sie sich bewerben, prüfen wir, ob Sie vergleichbare Leistungen erbracht haben, wie in unserem TUM-BWL-Bachelorstudiengang. Sollte in diesen Fällen festgestellt werden, dass im Erststudium Grundlagenfächer des grundständigen TUM-BWL-Bachelorstudiengangs fehlen, kann zur Erreichung des Studienziels die erfolgreiche Ablegung zusätzlicher Module bis zu 30 Credits gefordert werden.
Adäquate Kenntnisse der englischen Sprache
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder
- International English Language Testing System (IELTS) - nur "Academic Version" oder
- Cambridge Main Suite of English Examinations - nur "Cambridge Advanced English (CAE)" / "Cambridge Proficiency English (CPE)"
Der Nachweis der adäquaten Englischkenntnisse muss beim Immatrikulationsamt der Technischen Universität München bis spätestens 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn eingereicht werden.
Adäquate Kenntnisse der deutschen Sprache
- Das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung im In- oder Ausland
- Das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe -
- Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland ( Feststellungsprüfung)
- Das Zeugnis der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2 oder 3)
- Das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goetheinstituts
- Die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München
- „Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber“ (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die Test-Niveaustufe 4 ausweist
Der Nachweis der adäquaten Deutschkenntnisse muss beim Immatrikulationsamt der Technischen Universität München bis zum Bewerbungsschluss (31.05.) eingereicht werden.
Ohne eines dieser Sprachzertifikate ist die Immatrikulation nicht möglich. Denken Sie daran, dass nicht nur der Erfolg Ihres Studiums, sondern auch das Wohlbefinden während Ihres Aufenthaltes in München sehr stark von Ihren Sprachkenntnissen abhängen wird.
Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen
Nach erfolgreicher Immatrikulierung können Sie sich Prüfungsleistungen, die Sie bereits an einer anderen Hochschule erbracht haben, nach einer Gleichwertigkeitsprüfung ggfls. anerkennen lassen.
Den Antrag können Sie HIER herunterladen.
Informationen für ausländische Studierende
Ausländische Studierende müssen den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbringen.
Folgende Nachweise werden für den TUM-BWL-Masterstudiengang anerkannt
- Das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung im In- oder Ausland
- Das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe -
- Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland ( Feststellungsprüfung)
- Das Zeugnis der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2 oder 3)
- Das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goetheinstituts
- Die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München
- „Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber“ (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die Test-Niveaustufe 4 ausweist
Der Nachweis der adäquaten Deutschkenntnisse muss beim Immatrikulationsamt der Technischen Universität München bis zum Bewerbungsschluss (31.05.) eingereicht werden.
Ohne eines dieser Sprachzertifikate ist die Immatrikulation nicht möglich. Denken Sie daran, dass nicht nur der Erfolg Ihres Studiums, sondern auch das Wohlbefinden während Ihres Aufenthaltes in München sehr stark von Ihren Sprachkenntnissen abhängen wird.
Weitere Informationen für ausländische Studierende
> Deutsch
> Englisch