Persönlicher Status und Werkzeuge

Zielgruppen

Bewerbungsverfahren für den TUM-BWL-Bachelorstudiengang

 


Eingnungsfeststellungsverfahren



Studienplatzvergabe 


Im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens werden die Abiturnote sowie die fachspezifischen Einzelnoten (in Deutsch, Mathematik und fortgeführter Naturwissenschaft) als Auswahlkriterien in der ersten Stufe herangezogen. Die Bewerber, bei denen aufgrund dieser Kriterien die endgültige Eignung nicht zufriedenstellend ermittelt werden konnte, werden in der zweiten Stufe der Eignungsfeststellung zu einem Gespräch eingeladen. Diese sind an folgenden Terminen geplant: 26.07.13 / 02.08.13 / 13.09.13. Andere Termine sind nicht vorgesehen.

 

TUM-BWL-Eignungsfeststellungsverfahren:

 

Zu dem TUM-BWL-Bachelorstudiengang bieten wir Ihnen regelmäßige Informationsveranstaltungen an. Unter diesem Link finden Sie alle Informationen zu den Terminen, dem Ort und den Inhalten.

Satzung


Die Satzung sowie die ab März 2011 gültigen Änderungen über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre für Bewerbungen zum Wintersemester 2013/14 finden Sie in unten stehenden Links:

Satzung zur Eignungsfeststellung gültig ab 01.April 2010

Änderungssatzung gültig ab 01.März 2011

 


Online-Bewerbung


Alle wichtigen Informationen zum allgemeinen Ablauf Ihrer Bewerbung an der TUM können Sie online nachlesen, oder HIER downloaden.

Direkt zu den Seiten für Ihre Online-Bewerbung kommen Sie über diesen Link. Wichtige technische Hinweise zu Ihrer Bewerbung mit TUMonline können Sie HIER downloaden.


Bewerbungsfrist bis 15. Juli


Für den TUM-BWL-Bachelorstudiengang kann man sich einmal jährlich für das folgende Wintersemester bewerben. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 15. Mai - 15. Juli eines jeden Jahres (Ausschlussfrist! Das Datum des Poststempels genügt nicht!).

Eine Bewerbung für das Sommersemester ist nur für den Einstieg in ein höheres Fachsemester möglich. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 15. November - 15. Januar.

 


Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen


Nach erfolgreicher Immatrikulierung können Sie sich Prüfungsleistungen, die Sie bereits an einer anderen Hochschule erbracht haben, nach einer Gleichgewichtsprüfung ggfls. anerkennen lassen.

Den Antrag können Sie HIER herunterladen.